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Gerichtliche Mediation vor der Güterichterin/vor dem Güterichter

Beim Verwaltungsgericht Bremen wird Mediation vor Güterichter*innen als zusätzliche freiwillige und kostenneutrale Möglichkeit zur Lösung von Konflikten angeboten. Die gerichtliche Mediation konzentriert sich ausschließlich auf bereits bei den Gerichten anhängige Verfahren und wird durch am Verwaltungsgericht tätige Richter*innen durchgeführt, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.

Das Wort „Mediation“ bedeutet so viel wie „Vermittlung“, genauer gesagt: „friedensstiftende, versöhnende Vermittlung“.

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Mediation ist

  • ein freiwilliges Verfahren,
  • in dem die am Konflikt beteiligten Personen diesen Konflikt selbst und einvernehmlich lösen, und zwar auf Basis gegenseitigen Verständnisses

  • und mit Hilfe neutraler Mediator*innen, die das Gespräch steuern und strukturieren, aber selbst keine Entscheidung in der Sache treffen.

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Bei einer Mediation vor den Güterichter*innen wird in einem Rechtsstreit, der bereits bei Gericht anhängig ist, Mediation durch Richter*innen durchgeführt, die nicht in der Sache entscheiden können. Diese Richter*innen nennt man "Güterichter*innen".

Die gerichtliche Mediation unterscheidet sich von gütlicher Streitbeilegung im üblichen Klageverfahren insoweit, als dass die einvernehmliche Lösung eines Konfliktes durch die Beteiligten selbst herbeigeführt wird.

Sie stellt ein zusätzliches Angebot neben dem streitigen Gerichtsverfahren dar. Dabei geht es darum, die hinter jedem Konflikt bestehenden Interessen - insbesondere wirtschaftlicher und persönlicher Art - stärker zu berücksichtigen.

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  • Alle Verfahrensbeteiligten suchen gemeinsam eine zukunftsorientierte Lösung des Konflikts.
  • Es spielen nicht nur die Sach- und Rechtslage eine Rolle, sondern es werden in der Mediation vor allem auch die jeweiligen Interessen und Motive berücksichtigt.

  • Die Güterichter*innen unterstützen die Beteiligten dabei, dass sie eine eigenverantwortliche Gesamtlösung finden. Güterichter*innen entscheiden den Rechtsstreit nicht, Vertraulichkeit wird zugesichert. Wenn es zu keiner Einigung kommt, entscheiden den Rechtstreit andere, nicht an der Mediation beteiligte Richer*innen

  • Die Mediationen sind nicht-öffentlich.

  • Ein Mediationsverfahren verkürzt in der Regel das Gerichtsverfahren und kann dazu beitragen, zukünftige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

  • Die Teilnahme an einer Mediation ist stets freiwillig.

  • Das Ergebnis wird von allen Beteiligten besser akzeptiert, weil sie selbstverantwortlich und aktiv die Lösung erarbeitet haben.

  • Es fallen für das Mediationsverfahren keine zusätzlichen Gerichtskosten an.

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Eine Mediation vor Güterichter*innen kann nur dann durchgeführt werden, wenn alle am Gerichtsverfahren Beteiligten einverstanden sind.

Güterichter*innen müssen nicht, können aber rechtlich beraten.

Während der Mediation ruht das Gerichtsverfahren. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Mediation abzubrechen und das Gerichtsverfahren wieder aufzunehmen.

Die Mediation wird durch Richter*innen mit speziellen Kenntnissen über Mediation durchgeführt, die sog. Güterichter*innen. Mediation durch zwei oder mehr Güterichter*innen ist möglich und bietet sich insbesondere in komplexen Verfahren an.

Eine Mediation endet im Erfolgsfall mit einer Vereinbarung. Im Falle des Scheiterns durch Abbruch der Mediation wird das Klageverfahren wieder aufgenommen und weitergeführt.