Das Verwaltungsgericht Bremen ist örtlich zuständig für das Gebiet des Landes Bremen. Sachlich zuständig ist das Verwaltungsgericht gem. § 40 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) grundsätzlich für sog. öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, also inbesondere für Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürger*innen und staatlichen Stellen. Das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht ist das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen.
Auf den nachfolgenden Unterseiten finden Sie Informationen über die Gerichtsleitung sowie die Geschichte des Verwaltungsgerichts Bremen.