Das erste deutsche Verwaltungsgericht war der 1863 in Karlsruhe errichtete Badische Verwaltungsgerichtshof. Die Freie Hansestadt Bremen schuf erst im Jahr 1924 – als letztes Land des Deutschen Reichs – ein Verwaltungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen wurde 1933 gegründet. Da die Idee einer richterlichen Kontrolle der Verwaltung dem Wesen eines totalitären Staats widerspricht, versank die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bremen wie im gesamten Deutschen Reich während der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft in der Bedeutungslosigkeit.
Mit der Besetzung Bremens durch britische Truppen im April 1945 endete ihre Tätigkeit vollständig. Doch bereits im Juli 1946 errichtete Bremen – nun als erstes aller deutschen Länder – erneut ein Verwaltungsgericht. Im August 1947 kam ein „Verwaltungsgerichtshof“ als zweite Instanz hinzu. Mit Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im Jahr 1960 benannte Bremen – anders als Baden-Württemberg, Bayern und Hessen – seinen „Verwaltungsgerichtshof“ in „Oberverwaltungsgericht“ um. Seit 2004 sind das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen gemeinsam mit anderen Gerichten im Justizzentrum am Wall untergebracht.
Anlässlich des 100 Jährigen Jubiläums der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bremen ist ein Jubiläumsband (pdf, 9.7 MB) veröffentlicht worden, der zum freien Download bereit steht.
Weitere Informationen zur Geschichte des Gerichts finden Sie in dem Aufsatz des Vizepräsidenten a.D. I. Kramer „75 Jahre Verwaltungsgericht Bremen (pdf, 32.6 KB)“.
Speziell über die Zeit des Nationalsozialismus berichtet der Aufsatz des Senatsrates a.D. beim Senator für Justiz und Verfassung Dr. H. Wrobel „Bremische Verwaltungsgerichtsbarkeit von 1933 bis 1945 (pdf, 504.2 KB)“.