Leitsatz
Der in § 35 Abs. 2 Satz 2 OBG festgelegte Wahlmodus der relativen Mehrheitim ersten Wahlgang entspricht dem Demokratieprinzip. Weder aus dem Grundgesetz noch aus der Bremischen Landesverfassung ergeben sich zwingende Vorgaben für die Festlegungdse Wahlmodus im Sinne einer bestimmten Mehrheitsregelung.