Leitsatz
Die Herausgabe eines Fragenkatalogs zur Ermittlung einer Scheinehe kann auch dann nach § 4 Abs. 1 BremIFG verweigert werden, wenn zwar kein Verwaltungsverfahren anhängig ist, in dem der Fragenkatalog verwendet werden soll, ein solches aber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit beginnen wird.