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08.08.2014 - Widerruf einer Waffenerlaubnis und Waffenverbot gegen Funktionsträger der NPD rechtmäßig

Datum der Entscheidung
08.08.2014
Aktenzeichen
2 K 1002/13
Normen
WaffG § 5 Abs 2 Nr 3
Rechtsgebiet
Waffenrecht
Leitsatz
Tätigkeit als NPD-Funktionär bedingt waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 II Nr. 3 WaffG