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29.05.2013 - Erteilung einer Duldung

Datum der Entscheidung
29.05.2013
Aktenzeichen
4 V 435/13
Normen
AufenthG § 60 Abs 2
GG Art 83
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Ausführung von Bundesgesetzen
Duldung
Personalmangel
Leitsatz
Personalmangel kein Grund, um von sofortiger Duldungserteilung abzusehen