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28.09.2012 - Rundfunkgebühren

Datum der Entscheidung
28.09.2012
Aktenzeichen
2 K 2186/08
Normen
RGebStV § 6 Abs 1 S 1 Nr 3
RGebStV § 6 Abs 2
Rechtsgebiet
Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung
Schlagworte
Nachweispflichten
Rundfunkgebührenbefreiung
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht müssen gegenüber der Rundfunkanstalt durch den vollständigen Sozialleistungsbescheid (einschl. Berechnungsbogen) im Original oder in beglaubigter Kopie nachgewiesen werden. Ein Rundfunkteilnehmer, der seinen Nachweispflichten nicht genügt, kann keine Befreiung beanspruchen.