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22.01.2009 - Kosten für die Verlegung von Leitungen und sonstigen Telekommunikationsanlagen

Datum der Entscheidung
22.01.2009
Aktenzeichen
2 K 214/07
Normen
BGB § 399
TKG § 68 Abs 1
TKG § 69 Abs 1
TKG § 72 Abs 3
TKG § 74 Abs 1
TKG § 75
VwGO § 111
ZPO § 264
Rechtsgebiet
Post-, Fernmelde- und Telekommunikationsrecht
Schlagworte
Abtretung
besondere Anlage
Grundurteil
Klagegrund
Nutzungsberechtigung
öffentliches Interesse
Telekommunikationslinien
Vertrag mit Schutzwirkung
Leitsatz
Ein Anspruch der Deutschen Telekom auf Erstattung der Kosten für Leitungsverlegungen ist begründet, wenn kein öffentliches, sondern ausschließlich ein privates Interesse Dritter Grund für die Verlegungen war