Leitsatz
Ein bei der Staatsanwaltschaft mit Dienstleistungsauftrag tätiger Richter auf Probe ist bei der Wahl des Personalrats bei der Staatsanwaltschaft wahlberechtigt, wenn er bereits länger als drei Monate dort tätig ist und nicht absehbar ist, dass er ein Richteramt im funktionellen Sinn bei einem Gericht ausüben wird.