Leitsatz
Das Regelerfordernis des größeren zeitlichen Abstandes in § 68 GewO steht der Festsetzung eines weiteren zeitgleich stattfindenden Weihnachtsmarktes innerhalb des selben Ortsteils nicht entgegen. Das Regelerfordernis soll eine zeitliche Ausdehnung in dem Sinne verhindern, dass die mit der Marktfestsetzung verbundenen Marktprivilegien nicht auf Dauer, sondern nur mit einem zeitlichen Mindestabstand gewährt werden. Die Frage der örtlichen Ausdehnung durch die Festsetzung mehrerer zeitgleich stattfindender Märkte wird hiervon nicht berührt.