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14.12.2017 - Widerspruchsbescheid vom 06.12.2016

Datum der Entscheidung
14.12.2017
Aktenzeichen
5 K 3792/16
Normen
BremKrhG § 10
BremKrhG § 9
GG Art 74 Abs 1 Nr 19a
KHG § 11
KHG § 6
KHG § 8
VwGO § 75
VwGO § 91
Rechtsgebiet
Krankenhausrecht einschließlich Krankenhauspflegesätze
Schlagworte
Investitionsprogramm
Investitionsvorhaben
Klageänderung
Krankenhausfinanzierung
Verpflichtungsklage
Leitsatz
§ 10 Abs. 3 BremKrhG, wonach Investitionen nicht gefördert werden, die vor der Aufnahme in den Krankenhausplan oder in das Investitionsprogramm durchgeführt oder begonnen wurden, verstößt nicht gegen Bundesrecht.