Datum der Entscheidung
16.05.2018
Normen
BauGB § 29
BremLBO § 59
BremLBO § 73
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Auslegung einer Baugenehmigung
Bestandsschutz
Nutzungsänderung
Nutzungsintensivierung
Schankwirtschaft
Vergnügungsstätte
Leitsatz
Zur Auslegung einer im Jahr 1964 erteilten Baugenehmigung
Passiver Bestandsschutz für eine Vergnügungsstätte (bejaht)
Abgrenzung einer Vergnügungsstätte zu einer Schankwirtschaft