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17.10.2019 - Vorliegen eines Regelbeispiels nach § 7 Abs 1a Satz 2 Nr. 1 LuftSiG

Datum der Entscheidung
17.10.2019
Aktenzeichen
5 K 2967/18
Normen
LuftSiG § 7
LuftSiG § 7 Abs 1a
LuftSiG § 7 Abs 1a
Rechtsgebiet
Luftverkehrsrecht
Schlagworte
Luftfahrtrechtliche Zuverlässigkeit
Luftsicherheit
Regelbeispiel
Straftaten
Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG
Leitsatz
1. Das Regelbeispiel des § 7 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 LuftSiG liegt auch vor, wenn eine der letzten innerhalb von fünf Jahren erfolgten Verurteilung vorangegangene Verurteilung weiter als fünf Jahre zurückliegt.

2. Für die Annahme der Zuverlässigkeit im Rahmen der nach § 7 Abs. 1a Satz 1 LuftSiG stets vorzunehmende Gesamtwürdigung trotz des Vorliegens eines der Regelbeispiele bedarf es besonderer Gründe. Hierbei kann auch berücksichtigt werden, wie weit die das Regelbeispiel auslösenden Straftaten zurückliegen.