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26.03.2020 - Stellvertretende Leiterin für das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Süd Besoldungsgruppe A14

Datum der Entscheidung
26.03.2020
Aktenzeichen
6 V 143/20
Normen
GG Art 33 Abs 2
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Angestellte im öffentlichen Dienst
Arbeitszeugnis
Auswahlentscheidung
Auswahlgrundlage
Beförderungskonkurrenz
dienstliche Beurteilung
Konkurrenteneilverfahren
Leistungsvorsprung
stets zur vollsten Zufriedenheit
Leitsatz
Konkurrentenstreit zwischen Beamtin und Angestellter im öffentlichen Dienst

Unzureichende Beurteilungsgrundlage für angenommenen Leistungsvorsprung der Beigeladenen.

Das Arbeitszeugnis entspricht nicht den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeistzeugnis auf dessen Grundlage eine Vergleichbarkeit mit der dienstlichen Beurteilung der Antragstellerin durch "Übersetzung" des Auswahlgremiums hätte hergestellt werden können.