Leitsatz
Eine vom Bundesamt auf der Grundlage des § 80 Abs. 4 VwGO in Verbindung mit Art. 27 Abs. 4 Dublin III-Verordnung verfügte Aussetzung der Vollziehung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ist geeignet, den Lauf der Überstellungsfrist zu unterbrechen.