Sie sind hier:

09.10.2020 - Coronaverordnung, Beschluss vom 09.10.2020

Datum der Entscheidung
09.10.2020
Aktenzeichen
5 V 2166/20
Normen
VwGO § 123 Abs 1
VwGO § 80 Abs 5
Rechtsgebiet
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
Schlagworte
Corona
Coronavirus
Folgenabwägung
Varieté
Varieté-Theater
Leitsatz
1. Eilrechtsschutzantrag gegen die "Allgemeinverfügung zur Beschränkung privater Feierlichkeiten und sonstiger Veranstaltungen vom 08.10.2020" und die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung einer Ausnahme von der Beschränkung der zulässigen Personenanzahl.

2. Ermessensfehlerhafte Ablehnung des Antrages eines Varieté-Theaters auf Erteilung einer Ausnahme und anschließende Folgenabwägung.