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22.10.2020 - Kein Verbot für schwarz-weiß-rot am 24.10.2020, Beschluss vom 22.10.2020

Datum der Entscheidung
22.10.2020
Aktenzeichen
5 V 2328/20
Normen
GG Art 2 Abs 2
GG Art 5 Abs 1
GG Art 5 Abs 2
GG Art 8
InfSG § 28 Abs 1
OWiG § 118
StGB § 130
VersG § 15 Abs 1
Rechtsgebiet
Versammlungsrecht
Schlagworte
Auflage
Aufzug
Corona
Coronavirus
Gegendemonstration
Infektionsrisiko
Meinungsfreiheit
Polizeilicher Notstand
Reichsflaggenverbot
Reichskriegsflaggenverbot
stationäre Kundgebung
Leitsatz
1. Zur Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbotes wegen des öffentlichen Zeigens von Reichs- und Reichskriegsflaggen.

2. Zur Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbotes wegen einer potentiell konfliktträchtigen Gegendemonstration, der damit einhergehenden Infektionsgefahren insbesondere für die Gegendemonstranten in Zeiten der Corona-Pandemie