Leitsatz
1. Zur Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbotes wegen des öffentlichen Zeigens von Reichs- und Reichskriegsflaggen.
2. Zur Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbotes wegen einer potentiell konfliktträchtigen Gegendemonstration, der damit einhergehenden Infektionsgefahren insbesondere für die Gegendemonstranten in Zeiten der Corona-Pandemie