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05.12.2020 - Versammlung am 05.12.2020, Beschluss vom 05.12.2020

Datum der Entscheidung
05.12.2020
Aktenzeichen
5 V 2776/20
Normen
IfSG § 28
IfSG § 28a
VersG § 15
VersG § 15 Abs 1
Rechtsgebiet
Versammlungsrecht
Schlagworte
Corona
Coronavirus
Rechtsschutzbedürfnis
Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 80 Abs 5
Versammlung
Versammlungsverbot
Leitsatz
1. Wird ein einstweiliger Rechtsschutzantrag erst am Tag der geplanten Versammlung gestellt, obwohl die angegriffene Verbotsverfügung dem Antragsteller bereits fünf Tage zuvor übermittelt wurde, können Zweifel am Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses vorliegen.

2. Zur Zulässigkeit der Berücksichtigung von Erfahrungen im Zusammenhang mit Versammlungen anderer Versammlungsanmelder in der jüngeren Vergangenheit, wenn nach den Umständen des Einzelfalles konkrete Anhaltspunkte für eine Ähnlichkeit der Versammlungen vorliegen.

3. Parallelverfahren zu 5 V 2748/20.