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26.02.2021 - Heimrecht, 3 V 839/20, Beschluss vom 26.02.2021

Datum der Entscheidung
26.02.2021
Aktenzeichen
3 V 839/20
Normen
BremWoBeG § 33
BremWoBeG § 34
BremWoBeGPersV § 7
SGB 11 § 75
SGB 11 § 84
SGB 11 § 85
VwGO § 80 Abs 4
VwGO § 80 Abs 5
Rechtsgebiet
Kindergartenrecht, Heimrecht
Schlagworte
Auflage
Aussetzung der Vollziehung
Aussetzung der Vollziehung unter Auflage
Belegungsobergrenze
Belegungsstopp
Personalpräsenz
Personalschlüssel
Personalvorhalt
Pflegemängel
Pflegesatzvereinbarung
Rahmenvertrag
Wochenarbeitszeit
Leitsatz
1. Zur Berechnung des leistungsrechtlich vereinbarten Personalvorhalts in einer Pflegeeinrichtung und zur Frage der im Personalschlüssel der Pflegesatzvereinbarung berücksichtigten Wochenarbeitszeit in Stunden.

2. Zum Verhältnis einer neu angeordneten Belegungsobergrenze für eine Pflegeeinrichtung zu einem bereits angeordneten Belegungsstopp.

3. Zum vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz bei der behördlichen Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 4 VwGO unter Auflagen.