Leitsatz
Zur Rechtswidrigkeit der Ausweisung eines faktischen Inländers nach erfolgreicher Drogentherapie im Rahmen der Einzelfallabwägung
Eine erfolgreiche Drogentherapie ist regelmäßig als besondere Resolzialisierungsleistung im Rahmen der umfassenden Einzelfallabwägung positiv zu würdigen. Das Ausweisungsrecht bezweckt weder Strafe noch Begünstigung, sondern soll - in Abgrenzung zum multifunktionalen Strafrecht - ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen. Aus dieser Perspektive ist die erfolgreiche Therapie einer Drogensucht, die regelmäßig die maßgebliche Ursache für einen kriminellen Lebenswandel darstellt, ein enorm bedeutender Faktor.