Leitsatz
Zur Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung eines in Bremen geborenen und seit fünfzig Jahren in Deutschland rechtmäßig aufhältigen assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen bei drohender Beschaffungskriminalität im Einzelfall
Die drohende Beschaffungskriminalität niedriger bis mittlerer Intensität stellt im vorliegenden Einzelfall keinen „sehr gewichtigen Grund“ im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dar. Vor dem Hintergrund seines seit Geburt bestehenden fünfzigjährigen rechtmäßigen Aufenthalts, in dessen – streckenweise recht geordneten – Verlauf der Kläger einige Schicksalsschläge hinnehmen musste, längere Zeit seiner Verantwortung als Vater nicht gerecht und betäubungsmittelabhängig wurde, muss das Risiko des Misslingens seiner Resozialisierung derzeit von der deutschen Gesellschaft hingenommen werden.
Zur ausländerrechtlichen Relevanz der familiären Bindung zu und des Umgangsrecht mit einer minderjährigen deutschen Tochter