Leitsatz
1. Zur Berücksichtigung von Zivildienstzeiten bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe und Unterbrechung einer für den künftigen Beruf als Beamter notwendigen Ausbildung zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
2. Zu Ermessensfehlern bei der Entscheidung über den Umfang der Berücksichtigung förderlicher beruflicher Tätigkeiten bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe eines Berufsschullehrers.