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12.07.2021 - Abschiebung, 4 K 2709/19, Urteil vom 12.07.2021

Datum der Entscheidung
12.07.2021
Aktenzeichen
4 K 2709/19
Normen
AufenthG § 58
GG Art 19 Abs 4
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Abschiebung
rechtswidrige Abschiebung
Stillhaltezusage
Leitsatz
Sichert eine Ausländerbehörde gegenüber dem Verwaltungsgericht schriftsätzlich zu, einen Ausländer bis zur gerichtlichen Entscheidung über dessen Eilantrag nicht abzuschieben (sog. Stilllhaltezusage), erweist sich eine gleichwohl durchgeführte Abschiebung als rechtwidrig, weil sie den Ausländer in seinem Grundrecht aus auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verletzt.