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12.07.2021 - zeitliche Befristung der Ausweisung und Durchführung einer Abschiebung, 4 K 1545/19, Urteil vom 12.07.2021

Datum der Entscheidung
12.07.2021
Aktenzeichen
4 K 1545/19
Normen
AufenthG § 11 Abs 2
AufenthG § 11 Abs 3
AufenthG § 58
AufenthG § 58 Abs 1 Satz 1
AufenthG § 58 Abs 4
RL 2008/115/EG Art 3 Nr 5
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Abschiebung
auflösende Bedingung
Ausweisung
Duldung
Einreise- und Aufenthaltsverbot
nachträgliche Befristung
RückführungsRL
Leitsatz
1. Die Abschiebung eines geduldeten Ausländers ist rechtswidrig.

2. Die Vollstreckungsvoraussetzungen einer Abschiebung müssen spätestens dann vorliegen, wenn der Betroffene zum Zweck der Abschiebung zum Flughafen oder zum Grenzübergang verbracht wird (vgl. § 58 Abs. 4 Satz 1 AufenthG).

3. Zur Rechtmäßigkeit der nachträglichen Befristung einer Ausweisung auf die Dauer von sieben Jahren.