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27.07.2021 - Zulassung zum Studiengang Kunst-Medien-Ästhetische Bildung, Politikwissenschaft; Bereich Erziehungswissenschaft, 7 K 2257/20, Beschluss vom 27.07.2021

Datum der Entscheidung
27.07.2021
Aktenzeichen
7 K 2257/20
Normen
BremHG § 37 Abs 1 Nr 3
GG Art 12 Abs 1
LV Art 8 Abs 2
Rechtsgebiet
Hochschulrecht
Schlagworte
Ausbildungsstätte
Berufsfreiheit
endgültiges Nichtbestehen
Exmatrikulation
Fachwechsel
Hochschulrecht
Immatrikulation
Immatrikulationshindernis
Lehrerausbildung
subjektive Zulassungsvoraussetzung
Universität
Zulassung
Leitsatz
Zu der Frage, ob § 37 Abs. 1 Nummer 3 des Bremischen Hochschulgesetzes, soweit einem Studienbewerber oder einer Studienbewerberin die Immatrikulation in einen Studiengang versagt werden kann, wenn er oder sie eine erforderliche Prüfung „unabhängig von den belegten Fächern" endgültig nicht bestanden hat, mit Art. 8 Abs. 2 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen vereinbar ist.