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24.01.2022 - 4 K 294/20, Ausländerrecht Ausweisung, Urteil vom 24.01.2022

Datum der Entscheidung
24.01.2022
Aktenzeichen
4 K 294/20
Normen
AufenthG § 53 Abs 1
AufenthG § 59 Abs 1 S 2 Nr 2
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Ausreisefrist
Ausweisung
Erstverbüßer
falscher Polizist
generalpräventive Ausweisung
Jugendstrafe
Leitsatz
1. Die Beteiligung an Betrugsstraftaten nach dem Begehungsmuster „falscher Polizist“ begründet grundsätzlich ein generalpräventives Ausweisungsinteresse.

2. Zur Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist im Falle des rechtswidrigen Absehens von der Bestimmung einer Ausreisefrist gem. § 59 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AufenthG.