Leitsatz
1. Zum Anspruch eines Berufsberaters auf Genehmigung von Nebentätigkeiten als freiberuflicher Dozent (hier bejaht).
2. Zum Begriff der Vortragstätigkeiten im Sinne des § 100 Abs. 1 Nr. 2 Var. 4 BBG bei wirtschaftlich geprägten Tätigkeiten im Bereich der Aus- und Fortbildung.