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20.01.2023 - Ausschöpfung des innerreligionsgemeinschaftlichen Rechtswegs vor Anrufung der staatlichen Gerichte, 2 K 2763/19, Urteil vom 20.01.2023

Datum der Entscheidung
20.01.2023
Aktenzeichen
2 K 2763/19
Normen
Art. 137 WRV
Art. 140 GG
Rechtsgebiet
Vereinsrecht
Schlagworte
jüdisch
Rechtsweg
Religionsgemeinschaft
staatliche Gerichte
Leitsatz
Die Inanspruchnahme staatlichen Rechtsschutzes in innerreligionsgemeinschaftlichen Angelegenheiten (hier: Jüdische Gemeinde) ist allenfalls subsidiär - erst nach Erschöpfung des innerkirchlichen Rechtswegs - und zudem auch inhaltlich nur eingeschränkt möglich.