Leitsatz
Zum Anspruch auf Freizeitausgleich für in einem rollierenden Wechselschichtsystem geleistete Rufbereitschaftszeiten.
Zum Begriff der regelmäßigen Wöchentlichen Arbeitszeit gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 und § 2 Nr. 12 AZV bei einem rollierenden Wechselschichtsystem.
Zum Begriff der zwingenden dienstlichen Gründe gem. § 12 Satz 2 AZV bei andauernder Personalknappheit und Abrechnungsschwierigkeiten.