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22.05.2023 - Kostenbeitrag zur Hilfe für junge Volljährige (Unterbringung gemäß § 34 SGB VIII), 3 K 1117/21, Gerichtsbescheid vom 22.05.2023

Datum der Entscheidung
22.05.2023
Aktenzeichen
3 K 1117/21
Normen
SGB 8 § 34
SGB 8 § 41
SGB 8 § 91
SGB VIII § 34
SGB VIII § 41
SGB VIII § 91
Schlagworte
betreutes Wohnen
Hilfe für junge Volljährige
Kostenbeitrag
Leitsatz
Zur Kostenbeitragsfestsetzung nach §§ 91 ff. SGB VIII;
Wenn Leistungen in unveränderter Form über den Eintritt der Volljährigkeit des Jugendlichen hinaus fortgesetzt werden, ist keine neue Belehrung über die Gewährung der Leistung und die Folgen für die Unterhaltspflicht gem. § 92 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII erforderlich;
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung Voraussetzung für die Erhebung eines Kostenbeitrages ist, da sich für das Gericht keine Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit der an den Sohn des Klägers gewährten Hilfeleistung ergeben;
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