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12.07.2023 - Eilantrag auf vorläufige Gestattung des Betriebs von Spielhallen, 5 V 1296/23, Beschluss vom 12.07.2023

Datum der Entscheidung
12.07.2023
Aktenzeichen
5 V 1296/23
Normen
BremSpielhG § 2 Abs 2 Nr 6
Rechtsgebiet
Lotterierecht
Schlagworte
Spielhallengesetz
Verbundverbot
Leitsatz
1. Kein Anspruch auf vorläufige Gestattung bzw. Duldung einer gegen das Verbundverbot des § 2 Abs. 2 Nr. 6 BremSpielhG verstoßenden Spielhalle im Wege der einstweiligen Anordnung.

2. An der Verfassungsmäßigkeit des Verbundverbots in § 2 Abs. 2 Nr. 6 BremSpielhG bestehen auch unter Berücksichtigung der seit dem 01.07.2023 geltenden Verschärfungen des übrigen Spielhallenrechts keine Bedenken.