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Rückforderung von Anwärterbezügen bei Krankheit, 6 K 125/21, Urteil vom 07.11.2023
10.11.2023 - Rückforderung von Anwärterbezügen bei Krankheit, 6 K 125/21, Urteil vom 07.11.2023
Datum der Entscheidung
10.11.2023
Aktenzeichen
6 K 125/21
Normen
BremBesG § 16 Abs 2
Rechtsgebiet
Besoldung und Versorgung
Schlagworte
Anwärterbezüge
Rückforderung
Vertretenmüssen
Titel der Entscheidung
Rückforderung von Anwärterbezügen bei Krankheit, 6 K 125/21, Urteil vom 07.11.2023 (pdf, 184.2 KB)
Leitsatz
Rückforderung von Anwärterbezügen - Vertretenmüssen bei Krankheit
Politeihaus Am Wall · Karsten Wolf
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