Sie sind hier:

13.11.2023 - Stichtagsregelung im Bremischen Corona-Sonderzahlungsgesetz, 7 K 1384/22, Urteil vom 13.11.2023

Datum der Entscheidung
13.11.2023
Aktenzeichen
7 K 1384/22
Rechtsgebiet
Besoldung und Versorgung
Schlagworte
Altersdiskriminierung
Leitsatz
Die Stichtagsregelung in § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Bremischen Corona-Sonderzahlungsgesetzes, wonach nur solche Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Gewährung der Sonderzahlung haben, die am 29. November 2021 im aktiven Dienst waren, begründet keine (verfassungsrechtlichen) ungerechtfertigte Ungleichbehandlung.

Es liegt auch keine unzulässige (mittelbare) Diskriminierung wegen des Alters vor.