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17.11.2023 - notwendige Arbeitsassistenz für selbständige Körper- und Atemtherapeutin, 3 K 2812/20, Urteil vom 17.11.2023

Datum der Entscheidung
17.11.2023
Aktenzeichen
3 K 2812/20
Normen
SGB IX § 185 Abs 5
UN-BRK Art 27
Schlagworte
Arbeitsassistenz
Blind
Regelaltersgrenze
selbständige Tätigkeit
Leitsatz
1. Zum Anspruch auf eine notwendige Arbeitsassistenz für die Fortführung einer selbständigen Tätigkeit auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 12.01.2022 – 5 C 6.20, Leitsatz und Rn. 14).

2. Zur Frage, ob für eine solche Tätigkeit ein wirtschaftlicher Mindestumfang verlangt werden kann.

a) Die Bewilligung von Leistungen für eine notwendige Arbeitsassistenz für eine selbständige Tätigkeit setzt nicht voraus, dass allein das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit den schwerbehinderten Menschen unabhängig von staatlichen Transferleistungen macht.

b) Es ist auch keine Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen für eine notwendige Arbeitsassistenz, dass der schwerbehinderte Mensch bei der Ausübung seiner selbständigen Tätigkeit den für abhängig Beschäftigte geltenden Mindestlohn erzielt.

c) Die in Nr. 11.2.2 der BIH-Empfehlungen (Stand: 13.11.2019) aufgeführten Anforderungen an den wirtschaftlichen Ertrag einer selbständigen Tätigkeit, beschränken die gesetzlichen Vorgaben des § 185 Abs. 5 SGB IX überproportional.