Leitsatz
Zur Rechtmäßigkeit eines Kostenbeitrags und Abzugsfähigkeit von Belastungen gem. § 93 Abs. 3 SGB VIII;
Eine Inzidentprüfung der zugrundeliegenden Jugendhilfemaßnahme im Rahmen des Kostenbeitragsverfahrens kommt nur dann in Betracht, wenn der Verpflichtete am jugendhilferechtlichen Bewilligungsverfahren nicht beteiligt gewesen ist (Fortführung zu 3 K 100/22); vorliegend war der Kläger als personensorgeberechtigter Vater in dem der Bewilligung der Jugendhilfemaßnahme zu Grunde liegenden Verwaltungsverfahren beteiligt.