Leitsatz
Die Einschränkung des Bewerberkreises der ausgeschriebenen Konrektorenstelle durch die Voraussetzung der Unterrichtserfahrung in der Primarstufe begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Insbesondere bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Abbruch allein erfolgt ist, um den Antragsteller aus leistungsfremden Gründen zu benachteiligen.
Unabhängig von dem Argument der erhöhten Wettbewerbsfähigkeit verfängt auch inhaltlich die Argumentation der Antragsgegnerin, dass gerade im Bereich der Primarstufe die Voraussetzung einer mehrjährigen Unterrichtserfahrung sachdienlich ist.