Leitsatz
1. Für die Befähigung zur Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt muss sich ein mit einem Bachelorgrad vergleichbarer Abschluss auf ein Hochschulstudium beziehen.
2. Außerhalb des Hochschulstudiums erworbene Qualifikationen sind einem Bachelor nicht gleichwertig. Das gilt auch für eine Meisterprüfung, die allenfalls die Möglichkeit bietet, einen solchen in einem entsprechenden Hochschulstudium zu erwerben