Leitsatz
- Zur Ermittlung des straßenausbaubeitragsfähigen Aufwands für die Verbesserung eines Mischwasserkanals, der sowohl der Straßenentwässerung als auch der Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers von Grundstücken dient.
- Die Kostenaufteilung für die Vebesserung der Bestandteile dieses Mischwasserkanals, die allen drei Zwecken dienen (vor allem: Hauptkanal) ist nach Maßgabe der sog. Dreikanalmethode vorzunehmen.
- Zur Schätzung des beitragsfähigen Aufwands in Form eines Vomhundertsatzes durch Vergleichsberechnung nach Maßgabe der Ermittlung und Zuordnung der Kosten einiger vergleichbarer und insoweit repräsentativer Straßenzüge im Gemeindegebiet