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11.07.2024 - Schulzuweisung Gesamtschule Bremen-Ost, Kapazität, Ermittlung des Leistungsstandes über Regelstandard, 1 V 1607/24, Beschluss vom 11.07.2024

Datum der Entscheidung
11.07.2024
Aktenzeichen
1 V 1607/24
Normen
AufnahmeVO § 10 Abs 5
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Schulzuweisung
Leitsatz
Die im Land Bremen praktizierte Ermittlung des Leistungsstandes über Regelstandard ist nicht zu beanstanden.