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03.09.2024 - Konkurrenteneilverfahren, 6 V 1522/24, Beschluss vom 03.09.2024

Datum der Entscheidung
03.09.2024
Aktenzeichen
6 V 1522/24
Normen
BremBG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Beförderung
Dienstpostenbewertung
Leitsatz
Der Streit um die Dienstpostenbewertung kann rechtlich nicht in das vorliegende Konkurrentenstreitverfahren einbezogen werden, da dem Gericht eine (einstweilige) Verpflichtung zur höheren Dienstpostenbewertung aufgrund der Organisationshoheit des Dienstherrn nicht gestattet ist.

Die höhere Dienstpostenbewertung und damit die erfolgreiche Erprobung (Bewährung) auf einem höheren Dienstposten geht einem Leistungsvergleich der Bewerber und Bewerberinnen um eine Planstelle voraus.

Selbst im Falle einer ungerechtfertigten höheren Dienstpostenbewertung von Konkurrenten führte dies weder zu einem Anspruch des Antragstellers ebenso behandelt zu werden, noch zu einem Freihaltungsanspruch.