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11.09.2024 - Mehrarbeitsvergütung, 6 K 682/22, Urteil vom 11.09.2024

Datum der Entscheidung
11.09.2024
Aktenzeichen
6 K 682/22
Normen
§ 54 BremBG
§ 60 BremBG
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Mehrarbeitsvergütung
Leitsatz
Die dem Vermerk vom 01.03.2021 als Anlage 1 beigefügte „Vereinbarung zum Abbau bzw. zur Auszahlung von Mehrarbeit“ vom 18.07.2019 im Zusammenhang mit der Billigung der Hausleitung vom 19.03.2021 hinsichtlich der Anwendung der Vereinbarung auf den Einzelfall der Klägerin erfüllt die Voraussetzung einer schriftlichen Genehmigung i. S. v. § 54 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BremBesG.

Die Dienstvereinbarung beinhaltet auch eine Willenserklärung sowie eine Entscheidung dahingehend, dass sämtliche bis dahin angefallenen Überstunden genehmigt, jedoch nach einer bestimmten Vorgehensweise zu tilgen sind.