Leitsatz
Erfolgreicher Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO auf Verpflichtung der Antragsgegnerin ihre Bereitschaft zur Mitwirkung als Umgangsbegleiter an begleiteten Umgangskontakten gegenüber dem Familiengericht zu erklären (§ 18 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB VIII)