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31.01.2025 - Drittschützender Umgebungsschutz eines Denkmals, kein Drittschutz bei Erhaltungssatzung, kein Drittschutz der BaumschutzVO, 1 K 1076/23, Urteil vom 31.01.2025

Datum der Entscheidung
31.01.2025
Aktenzeichen
1 K 1076/23
Normen
BremBaumSchVO
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Denkmalschutz
Erhaltungssatzung
Leitsatz
zum Umfang des Umgebungsschutzes im Denkmalrecht, Umbau Villa Schröder in Bremen-Vegesack