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12.02.2025 - Kommunalverfassungsstreit: Behandlung einer Vorlage im nichtöffentlichen und vertraulichen Teil der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses der Stadtbürgerschaft, 1 K 860/23, Urteil vom 12.02.2025

Datum der Entscheidung
12.02.2025
Aktenzeichen
1 K 860/23
Normen
BürgGO BR § 79 Abs 1
BürgGO BR § 79 Abs 4
VwGO § 61 Nr 2
Rechtsgebiet
Kommunalrecht
Schlagworte
Beteiligtenfähigkeit
Diskontinuitätsgrundsatz
Fraktion
Haushalts- und Finanzausschuss der Stadtbürgerschaft
Kommunalverfassungsstreit
Öffentlichkeitsgrundsatz
Organkontinuität
Leitsatz
1. Die Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit in Ausschusssitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses der Stadtbürgerschaft und die Entscheidung zur Vertraulichkeit von dort eingebrachten Dokumenten sind voneinander zu trennen.
2. Die jeweilige senatorische Behörde ist als herausgebende Stelle für die Vertraulichkeitseinstufung eines Dokuments verantwortlich.
3. Die Zuständigkeit für den Ausschluss der Öffentlichkeit in Ausschusssitzungen liegt beim Haushalts- und Finanzausschuss der Stadtbürgerschaft.