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28.02.2025 - Subsidiärer Schutz für 46-jährigen Reservisten mit nuklearer Sonderausbildung in der Russischen Föderation, 6 K 1265/23, Urteil vom 28.02.2025

Datum der Entscheidung
28.02.2025
Aktenzeichen
6 K 1265/23
Normen
AsylG § 4 Abs 1
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Asyl
Reservist
Russische Föderation
subsidiärer Schutz
Leitsatz
1. Als 46-jähriger Reservist ist der Kläger formal der zweiten Prioritätsstufe zuzuordnen, so dass die am 21.09.2022 ausgerufene Teilmobilisierung nicht vorrangig auf ihn ausgerichtet ist.
2. Nur im Einzelfall kann die Heranziehung zum Militärdienst in der Ukraineeines für einen Reservisten der zweiten Prioritätsstufe mit nuklearer Sonderausbildung beachtlich wahrscheinlich sein.