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31.03.2025 - Eilantrag (abgelehnt) Vorläufige Ernennung zum Beamten auf Widerruf Polizeianwärterdienst, 6 V 481/25, Beschluss vom 31.03.2025

Datum der Entscheidung
31.03.2025
Aktenzeichen
6 V 481/25
Normen
BeamtStG § 7 Abs 1 S 1 Nr 3
BremPolAPV § 3
BremPolAPV § 5
GG Art 33 Abs 2
VwGO § 123 Abs 1
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Anwärterdienst
Beamtenverhältnis auf Widerruf
Farbsinnstörung
PDV 300
Polizeiarzt
Leitsatz
Nach 5.3 der PDV 300 muss ein Polizeivollzugsbeamter über ein gutes Farbunterscheidungsvermögen verfügen. Eine Farbensinnstörung ist danach ein Merkmal, die die Polizeidiensttauglichkeit ausschließt. Die Festsetzung solcher gesundheitlichen Kriterien an die Polizeidiensttauglichkeit ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.