Leitsatz
Das Mitglied eines kommunalen Stadtteilbeirats hat Anspruch auf korrekte Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips bei Sitzungen.
Im nichtöffentlich tagenden Sprecher- und Koordinierungsausschuss eines solchen Beirats dürfen keine Sachberatungen- und -entscheidungen stattfinden
In den Ausschüssen eines Stadtteilbeirats muss kleinen Parteien kein Grundmandat gewährt werden.