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02.09.2022 - 2 K 962/20, Prüfung von Abschiebungshindernissen durch das Bundesamt vor Erlass einer Abschiebungsandrohung, Urteil vom 02.09.2022

Datum der Entscheidung
02.09.2022
Aktenzeichen
2 K 962/20
Normen
AufenthG § 60 Abs. 7
Rückführungsrichtlinie Art 5
Rückführungsrichtlinie Art 9
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Abschiebungsandrohung
PTBS
Sachverständigenbeweisantrag
Unionsrechtskonformität der Abschiebungsandrohung
Leitsatz
Unionsrechtskonformität einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung nicht entscheidungserheblich im Falle der einzelfallbezogenen Verneinung inlandsbezogener Abschiebungshindernisse (hier: Erkrankung (PTBS) nicht substantiiert dargelegt)