Leitsatz
1. Die Beteiligung an Betrugsstraftaten nach dem Begehungsmuster „falscher Polizist“ begründet grundsätzlich ein generalpräventives Ausweisungsinteresse.
2. Zur Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist im Falle des rechtswidrigen Absehens von der Bestimmung einer Ausreisefrist gem. § 59 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AufenthG.